Hinweise zum Bibo-Besuch
Die coronabedingten Einschränkungen wurden in Brandenburg mit der aktuellen SARS-CoV-2-Verordnung deutlich reduziert. Für die Besucher:innen entfällt die Verpflichtung zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes. Allerdings bitten wir darum, sich trotz der deutlichen Lockerungen weiter besonnen und rücksichtsvoll zu verhalten.